top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich
​

Diese Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für ein- oder mehrtägige Schulungs- und Weiterbildungsangebote der House of Real Estate AG. 


Anmeldung
​
  • Die Anmeldung des Teilnehmenden zu den auf dem Anmeldeformular genannten Seminar ist verbindlich. Ein Widerruf ist ausgeschlossen.

  • Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende oder die Teilnehmende die vorliegenden AGB.

  • Der Eingang der Anmeldung wird dem Teilnehmenden mittels E-Mail bestätigt. 

  • Die Teilnehmendenzahl jedes Seminars ist beschränkt. Früher eingehende Zahlungen der Kursgebühren gehen den später eintreffenden Zahlungen bei der Platzvergabe vor.

  • Die House of Real Estate AG ist berechtigt, Teilnehmende von der Teilnahme an Veranstaltungen jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.

​

Kosten
​
  • Die Kosten für die Veranstaltungen sind den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Sie sind im Voraus zu bezahlen.

  • Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die Kosten und verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung derselben. Erst die fristgerechte Zahlung der Kosten ermöglicht die Teilnahme am Seminar.

  • Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

  • Die ausgeschriebenen Kosten sind exklusiv Mehrwertsteuer sowie exklusiv Nebenleistungen wie Unterkunft, Reisespesen, Verpflegung etc.

  • Mit Bezug auf eine allfällige Rückerstattung von Seminarkosten wird auf nachfolgende Ziffer 5 und 6 verwiesen.

​

​

Absage, Standortänderung oder Verschiebung einer Veranstaltung durch die House of Real Estate AG
​
  • Die House of Real Estate AG behält sich vor, die Veranstaltungsorganisation zeitlich, örtlich oder inhaltlich zu ändern oder abzusagen. Eine solche Änderung wird den Teilnehmenden vor der Durchführung mitgeteilt.

  • Bei kurzfristiger Verhinderung eines Referenten oder Speakers ist die House of Real Estate AG bemüht, vor Absage der Veranstaltung einen stellvertretenden Referenten zu engagieren. Erfolgt die Verhinderung am Tag der Durchführung ist die House of Real Estate AG berechtigt, ein Ersatzprogramm mit einem anderen Thema durchzuführen.

  • Bei Absage einer Veranstaltung durch die House of Real Estate AG hat der Teilnehmende ausschliesslich Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe der bezahlten Kosten.

  • Bei einer Absage von Veranstaltungen können keine weitergehenden Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, gegenüber die House of Real Estate AG geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Absage am Tag der Veranstaltung erfolgt.

  • Neben dem Ausfall von Referenten oder Speakern können auch andere Ereignisse (höhere Gewalt, Pandemie, etc.) zur Absage oder Veränderung der Veranstaltung führen.

​

Nicht- oder nicht-vollständige Teilnahme am Seminar durch den Teilnehmenden
​

Für die Rückerstattung der Kosten bei einer Abmeldung, einem Nichtantreten, einem verspäteten Antreten oder frühzeitigen Verlassen der Veranstaltung durch den Teilnehmenden gelten folgende
Regelungen:

  • Bei Abmeldung vor offiziellem Anmeldeschluss werden die Kosten vollumfänglich (ohne Zins) zurückerstattet. Die House of Real Estate AG kann nach freiem Ermessen eine Administrationspauschale verlangen bzw. verrechnen.

  • Bei Abmeldung nach offiziellem Anmeldeschluss erfolgt keine Rückerstattung. Die Kosten sind vollumfänglich geschuldet.

  • Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

​

Versicherung
​
  • Der Teilnehmende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich.

  • Das Benutzen der zur Verfügung gestellten Anlagen sowie Geräten erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden.

  • Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen wird jegliche Haftung seitens der House of Real Estate AG abgelehnt.

​

Immaterialgüterrechte
​

Sämtliche im Rahmen der Veranstaltung von der House of Real Estate AG zur Verfügung gestellten mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Immaterialgüterrechte, verbleiben im Eigentum von der House of Real Estate AG und dürfen während oder nach Veranstaltung weder von den Teilnehmenden noch von Dritten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von der House of Real Estate AG in irgendeiner Art verwendet werden. Macht ein Dritter der House of Real Estate AG gegenüber aufgrund einer Zuwiderhandlung des Teilnehmenden gegen diese Bestimmung Ansprüche geltend, hat der Teilnehmende der House of Real Estate AG vollumfänglich
schadlos zu halten und allfälligen entstandenen bzw. entstehenden Schaden zu ersetzen.

​

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
​

Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Zuständig sind die Gerichte am Sitz der Gesellschaft. (Rothenburg, 9. Juli 2020)

​

bottom of page